Doppelresidenz - gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen
Das Gesetz gibt vor, dass sich Eltern bei Scheidung oder Trennung darauf einigen, in welchem Haushalt sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll (§ 177 Abs. 4 ABGB). Dieses Residenzmodell wird in Österreich überwiegend gelebt. Dabei übernimmt ein Elternteil - in den meisten Fällen die Mutter - überwiegend die Betreuung, mit dem anderen Elternteil - überwiegend dem Vater - wird ein Kontaktrecht mit dem Kind vereinbart und dieser zahlt Unterhalt für das Kind.
Seit einiger Zeit wird ein weiteres Betreuungsmodell immer beliebter, die sogenannte Doppelresidenz, für die es allerdings keine rechtliche Grundlage gibt.
Bei diesem Modell hält sich das Kind annähernd gleich viel bei beiden Elternteilen auf.
Der Verfassungsgerichtshof umschiffte im Jahr 2015 mit Erkenntnis G 152/2015 eine Gesetzesänderung, indem er eine zeitlich gleichteilige Betreuung in jenen Fällen gestattet, in denen die Doppelresidenz aus Sicht des Gerichtes dem Kindeswohl am besten entspricht.
Die Doppelresidenz bringt Chancen für Familien, indem sie beiden Elternteilen ermöglicht, mit dem Kind sowohl Freizeit als auch Schulalltag zu leben. Sie bedeutet aber auch einen enormen organisatorischen Aufwand, da alles, was das Kind braucht, doppelt vorhanden sein muss und wirkt sich auf den Kindesunterhalt aus.
Eine gelingende Doppelresidenz setzt eine gute Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus und ein wechselseitiges Vertrauen in die elterlichen Fähigkeiten, denn diese müssen sich über viele Belange, insbesondere schulische Angelegenheiten miteinander abstimmen.
Doppelresidenz kann einer guten Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben dienen und vor allem eine Entlastung von Mütter in Bezug auf die Betreuungsaufgaben bedeuten.
Wichtig ist es, im Einzelfall genau zu analysieren, welche Vor- und Nachteile ein Doppelresidenzmodell mit sich bringen würde, denn es verlangt von Kindern eine enorme Flexibilität zwischen zwei Lebenswelten zu pendeln. Dennoch kann dieses Betreuungsmodell die Chance für das Kind sein, nach der Trennung einen guten Kontakt zu beiden Eltern zu haben.
Im Rahmen der Initiative "getrennt gemeinsam Eltern sein" wird in einer Broschüre das Betreuungsmodell der Doppelresidenz vorgestellt. Die Broschüre bietet wichtige sachliche Informationen rund um das Thema und gibt einen guten Überblick über die Chancen dieses Modells.
Wenn Sie zur Doppelresidenz oder anderen Belangen familienrechtliche Fragen und Anliegen haben, beraten wir Sie gerne persönlich und kostenlos. Nähere Informationen finden Sie hier.