Familienförderung bei Mehrlingsgeburten
Das Land Steiermark gewährt Familien bei der Geburt von Mehrlingen eine Förderung.
Eltern haben bei der Geburt von Zwillingen die doppelten bzw. bei Drillingen die dreifachen Kosten für die Anschaffung der Babyausstattung.
Durch diese Förderung soll eine Unterstützung zu den Ausgaben bei einer Geburt von Mehrlingen geleistet werden. Mit dieser freiwilligen Leistung des Landes Steiermark sollen Familien unabhängig vom Einkommen in der ersten Familienphase unterstützt werden.
Wer hat Anspruch:
- Der antragstellende Elternteil (auch Adoptiv- oder Pflegeelternteil) bzw. die erziehungsberechtigte Person, welche mit den Kindern einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat und für die Kinder Familienbeihilfe des Bundes bezieht.
Förderhöhe:
- Für Kinder, die bis zum 31.12.2023 geboren wurden, € 300,- für Zwillinge und € 600,- für Drillinge. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um € 300,-.
- Für Kinder, die ab dem 01.01.2024 geboren wurden, € 600,- für Zwillinge und € 1.200,- für Drillinge. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um € 600,-.
Antragstellung:
- Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muss innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder gestellt werden.
- Die Entscheidung über den Antrag wird schriftlich bekanntgegeben.
Was muss dem Antrag beigelegt werden:
- Geburtsurkunde der Kinder
- Meldezettel der Kinder
- Meldezettel jener Person, die den Antrag stellt
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes (Bescheid oder Auszahlungsbeleg)
Antragsformular:
Rückfragen:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A6 Fachabteilung Gesellschaft
Förderungsmanagement
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
Tel.: (0316) 877-4027 E-Mail: abt06gd-foem@stmk.gv.at
Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnen - Haltestelle Hauptplatz, Buslinie 30 - Haltestelle Karmeliterplatz