Familienrecht
Das österreichische Familienrecht regelt die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsverhältnisse. Es versucht Klarheit in den Bereich der Abstammung zu bringen, regelt Familiengründung, Verlöbnis und Ehe, die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Ehegatten, die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Eltern und Kindern (das sog. Kindschaftsrecht) sowie die Vorsorge für elternlose Kinder.
Weil die Formen des familiären Zusammenlebens jedoch einem zunehmenden Wandel unterworfen sind, ist es erforderlich, die Regelungen des Familienrechts diesen Änderungen anzupassen.
Das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 hat die Stellung von Kindern gestärkt, die Verantwortung der Eltern ihren Kindern gegenüber in den Vordergrund gerückt und die Obsorge beider Eltern möglich gemacht.
Wissen hilft, denn Eltern sind oftmals zu wenig informiert über rechtliche Fragen wie Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt, Beratungsmöglichkeiten und Hilfsangebote. Auch wie und womit sie ihre Kinder in schwierigen Zeiten unterstützen können, ist oft nicht ausreichend bekannt. Zahlreiche Informations- und Beratungsstellen bieten unterstützende Angebote wie z.B. Mediation und Besuchsbegleitung.
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Gerne bieten wir Ihnen im Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen eine vertrauliche, kostenlose rechtliche Erstberatung. Weitere Informationen finden Sie hier.